Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln: EU-Verordnung 178/2002

Die EU-Verordnung 178/2002
Zum 1. Januar 2005 tritt die Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates in Kraft. Diese Verordnung regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. Hier ist eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit angesprochen, die eine Brauerei allerdings selbst nicht über alle Stufen zu gewährleisten hat. Dies ergibt sich aus der Konkretisierung der Rückverfolgbarkeit gemäß der speziellen Regelung in Artikel 18 der EU-Basisverordnung als eine Verpflichtung zur Identifizierung des unmittelbaren Lieferanten und unmittelbaren Abnehmers.

Verfahren der Rückverfolgbarkeit
Die EU-Basisverordnung enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung der Systeme und Verfahren zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit, das heißt auch keine Verpflichtung der Erfassung beispielsweise ausschließlich durch ein EDV-System. Ein papiergebundenes Verwalten von Lieferscheinen, Beschaffungsdokumenten und Kundenrechnungen reicht aus, soweit solche Dinge nicht ohnehin EDV-mäßig erfasst werden. Aus der EU-Basisverordnung lässt sich nicht die Pflicht zur Einführung des Kennzeichnungssystems EAN 128 herleiten.

Details entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument 'Details der Bitburger Brauerei zur Warenrückverfolgung', rechts auf dieser Seite.

Ansprechpartner

Warenrückverfolgung

Bitburger Braugruppe GmbH
Römermauer 3
54634 Bitburg

Jürgen Kalle
Tel.: 06561 / 14-2279
Fax: 06561 / 14-82279

Email

Stefan Brass
Tel.: 06561 / 14-2263
Fax: 06561 / 14-82263

Email

Verordnung (EG)

VERORDNUNG (EG) 178/2002 
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES