Mit Einweg neue Wege gehen: Bitburger Einwegprodukte & Rücknahmesysteme
Zum 1. Mai 2006 tritt die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Weitere Getränkearten in Einwegverpackungen werden ab dann mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent belegt. Händler müssen zukünftig auch solche leere Verpackungen von Getränken annehmen, die nicht bei ihnen erworben wurden.
Vorteile bringt das Pfandsystem für den Verbraucher: Er kann seine Einweggetränke-verpackungen in jeder beliebigen Einkaufsstätte abgeben – vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige Verpackungsart (PET, Glas oder Dose) in seinem Sortiment.
Einzige Ausnahme: Bei Händlern mit einer Verkaufsfläche unter 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.
Das neue Einwegsystem
- Nationale Rücknahmepflicht für alle leeren pfandpflichtigen Getränkeverpackungen aus Metall, PET und Glas mit dem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter
- Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent pro Einweg-Getränkeverpackung
- Pfandpflichtige Gebinde sind zukünftig mit dem DPG-Logo, DPG-Sicherheitsfarbe und einem neuen, vertikalen EAN-Barcode gekennzeichnet
Die Rücknahme
Waren- und Geldfluss/Änderung zu Mehrweg
- Warenrückweg erfolgt so:
- Endverbraucher gibt das Leergebinde zurück und bekommt das Pfand ausgezahlt.
- Der Rücknahme-Automat bzw. ein Zählzentrum informiert die Handelszentrale über die zurückgebenen Gebindemengen, damit diese dann das Pfand mit dem Inverkehrbringer (z. B. Brauerei) abrechnen kann.
- Clearing auch über Dienstleister möglich:
- auf der "Handelsseite" der Forderungssteller
- auf der "Inverkehrbringer-Seite" der "Pfandkontoführer"
- die Bitburger Brauerei wird das Clearing selbst übernehmen und keinen Dienstleister einsetzen.





