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Neue Rechtsvorschrift über Arbeitsmittel

Der Gesetzgeber verkündete am 02. Oktober 2002 die Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV). Die Verordnung trat am 03.10.02 in Kraft. Die Verordnung für Getränkeschankanlagen, die nun Arbeitsmittel sind, trat am 01.01.2003 in Kraft.

Der Arbeitgeber, also der Gastwirt, muss nun nach dieser Verordnung für Schankanlagen eine Gefährdungsanalyse erstellen oder durch eine befähigte Person erstellen lassen. Die technische Sicherheit wird durch diese Analyse ermittelt und dokumentiert. Sachkundige für Getränkeschankanlagen sind befähigte Personen.

Die Erstellung von Gefährdungsanalysen dürfte für Sachkundige jedoch neu sein. Daher bietet die Bitburger Ihnen auch Tagesseminare zum Thema BetrSichV und Erstellen von Gefährdungsanalysen an.

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