GFGH-Portal
Herzlich willkommen im Fachportal für den Getränkefachgroßhandel
Die Bitburger Braugruppe GmbH ist Ihr Partner, wenn es um die gemeinsame Markterschließung geht. Informieren Sie sich über Ladezeiten, Bestellanforderungen und Hinweise zur Ladungssicherung. Im Partnerbereich stehen Ihnen die Vollgut- und Gläserpreislisten sowie auf Anforderung auch Ihre Gebindestatistik zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie hier Informationen zu den Vergütungsleistungen und den Bezugsmöglichkeiten unserer Produkte.
Der Zugang zum Partnerbereich ist nur auf Basis eines gültigen Vertriebsvertrages zwischen Ihnen und der Bitburger Braugruppe GmbH möglich. Bitte registrieren Sie sich kostenfrei, um auf die Inhalte zuzugreifen.
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COVID-19 Krisenmanagement
Information für unsere Fachkunden
Im Zuge einer guten und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen der Bitburger Braugruppe und ihren Partnern möchten wir Sie über alle wichtigen Maßnahmen informieren, die wir im Zusammenhang mit dem sogenannten "Coronavirus" (COVID-19) ergriffen haben:
- Wir haben unsere Hygienemaßnahmen auf Basis der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in allen unseren Standorten erhöht.
- Unsere Mitarbeiter sind ausführlich über die richtigen Hygienevorschriften, vor allem hinsichtlich Hand- sowie Husten- und Nies-Etikette, und die Gesamtsituation informiert.
- Zur chemischen Desinfektion werden bei der Bitburger Braugruppe – wie bereits bislang auch – Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich "viruzid" verwendet.
Um eine weiterhin sichere Zusammenarbeit mit der Bitburger Braugruppe gewährleisten zu können, bitten wir Sie um Beachtung folgender Hinweise:
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Dienstleister müssen bei Betreten des Betriebsgeländes oder der Betriebsgebäude eine Handdesinfektion durchführen.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Dienstleister müssen die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften einhalten, vor allem hinsichtlich Hand- sowie Husten- und Nies-Etikette.
- Verpflichtung der LKW-Fahrer, in ausgewiesenen Bereichen und wenn der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine medizinische (z. B. OP- oder FFP2-) Maske zu tragen.
Vielen Dank.