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Logistik Lich - Ladungssicherung

Rechtliche Rahmenbedingungen:

§ 22 StVO - Ladungssicherung
§ 23 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
§ 30 StVZO - Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 31 StVZO - Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
§ 412 HGB - Verladen und Entladen

VDI Richtlinie 2700 ff

Die Beurteilung der erforderlichen Ladungssicherungsmaßnahmen ist auf Basis der anerkannten technischen Regeln möglich. Die VDI Richtlinie ist als Regelwerk für die Ladungssicherung anerkannt und wird auch bei der Rechtsprechung und den Kontrollbehörden, wie Polizei und BAG (Bundesamt für Güterverkehr), herangezogen.

VDI Richtlinie 2700 Blatt 12 "Ladungssicherung von Getränkeprodukten"

Diese Richtlinie bezieht sich auf die Sicherung von Getränkeprodukten auf Straßenfahrzeugen im reinen Straßengüterverkehr. Sie beruht auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und Versuchen, die auch Fahrversuche mit LKW und Anhängern beinhalten, und die das Gesamtsystem Straße, Fahrzeug, Ladungssicherungsmittel und Ladegut in den am häufigsten anzutreffenden Kombinationen von Fahrzeugen, Fahrzeugböden, Fahrzeugaufbauten, Ladegütern und Sicherungsmitteln umfasst.

Diese VDI Richtlinien sind die Basis unseres Handelns bei der Beladung der Fahrzeuge innerhalb der Bitburger Braugruppe.

Unsere Prüfkriterien bei Ankunft Ihres Fahrzeuges:

  1. Ist Ihr Fahrzeug für den Getränketransport geeignet? Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 1 Jahr) Aufbauzertifikates nach DIN EN 12642 – Code XL mit Anhang B oder eine Fahrzeugaufbau-Herstellerbescheinigung, aus der klar hervorgeht, dass Getränkeprodukte transportiert werden können.
  2. Haben Sie für die gewünschte Ladung ausreichende Ladungssicherungshilfsmittel dabei? Falls nicht, stellen wir Ihnen Zurrgurte für 15,-- Euro/ Stck. netto sowie Winkelkantenschutze für 4,50 Euro/ Stck. netto bei Auftragsabwicklung zur Verfügung.
  3. Wie hoch ist die Nutzlast der Fahrzeugkombination? Vorlage der Fahrzeugscheine von Motorwagen und Hänger. Bitte beachten Sie, dass eine prozentuale Überladung nicht zulässig ist! Ist an einem Brauereistandort eine LKW Waage für die Fahrzeuge vorhanden, so wird das Fahrzeug vor und/oder nach der Beladung gewogen und auf Plausibilität geprüft. Wird eine Überladung festgestellt, wird die Ladung geprüft und entsprechend reduziert.

Bei der Beladung Ihres Fahrzeuges:

  • hat Ihr Fahrer die notwendige persönliche und vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen (bspw. Sicherheitsschuhe und Warnweste (Hausordnung der Standorte)).
  • platzieren wir grundsätzlich die Ware nach Ihren Vorgaben/ nach Weisung Ihres Fahrers auf/ vor dem Fahrzeug.
  • hat Ihr Fahrer eigenverantwortlich die notwendigen Maßnahmen zur Ladungssicherung und der Achslastverteilungen auf Basis der VDI Richtlinien und der techn. Voraussetzungen seines Fahrzeuges durchzuführen.
  • erfolgt ein Umsetzen/ Umladen von Fremdware auf dem Fahrzeug nur in Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch seitens des Kunden und auf dessen Verantwortung/ Risiko.
  • dokumentieren wir die Ladungssicherung/ -maßnahmen Ihres Fahrzeuges fototechnisch.

Beladeverweigerung:

Sollte Ihr Fahrzeug wider Erwarten die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen und Nachsicherungsmaßnahmen nicht möglich oder Ihrerseits nicht umgesetzt werden, sind wir leider verpflichtet, die Beladung aufgrund ansonsten drohender rechtlicher Konsequenzen für unser Haus und unsere Mitarbeiter, zu verweigern.